[www.Dr-Bachner.de]
Dr. med. dent. Fridleif Bachner Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Traubergstr. 16
D-70186 Stuttgart
Telefon 0711/46 55 55
Fax 0711/46 52 78
E-Mail: praxis@Dr-Bachner.com
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Herzlich willkommen
In unserer Praxis sollen sich unsere Patienten rundum gut versorgt fühlen. Durch langjährige Tätigkeit in
namhaften Kliniken und Praxen können wir moderne oralchirurgische und zahnmedizinische Behandlungen
anbieten, von denen alle Patienten profitieren.
Denn wenn es um Ihre Gesundheit geht, kann es keine Zwei-Klassen Medizin geben. Es gibt für alle
Patienten die gleiche hochwertige Versorgung. Für einen Teil unserer Patienten wird dies jedoch mit
privaten Zuzahlungen verbunden sein. Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie uns telefonisch
oder per Email.
Wir würden uns freuen, Sie bald in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Ihr Dr. F. Bachner & Team
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Lageplan / Anfahrtskizze / Wegbeschreibung
Von der B27 aus Richtung Zuffenhausen:
Über die B27 bis zum Hauptbahnhof, dort links (am Hotel Graf
Zeppelin) auf die Schillerstraße, durch den Wagenburgtunnel. Dann
die 1. rechts in die Schwarenbergstraße. Weiter geradeaus in die
Planckstraße, nach 600m links in die Traubergstraße abbiegen.
Von der B10 aus Richtung Bad Cannstatt:
Auf der B14 bis zum Planetarium, links in den Wagenburgtunnel
abbiegen. Dann die 1. rechts in die Schwarenbergstraße. Weiter
geradeaus in die Planckstraße, nach 600m links in die
Traubergstraße abbiegen.
Von der B14 aus Richtung Vaihingen:
Über die B14 (Heslacher Tunnel) bis zum Charlottenplatz
(Breuninger Parkhaus), dort rechts Richtung Tübingen B27.
An der 3. Ampel links (Olgaeck) den Straßenbahnschienen in die
Alexanderstraße bis zur U-Bahn-Haltestelle Bubenbad folgen, links
in die Gerokstraße, die nach 300m auf die Traubergstraße führt.
Von der B27 aus Richtung Flughafen:
Auf der B27 bis Degerloch, nach dem Busbahnhof halbrechts
Richtung Fernsehturm/Waldau. Am Fernsehturm der Straße
nach links bis zur U-Bahn-Haltestelle Payerstraße folgen. Dann
geradeaus in die Planckstraße, nach 100m rechts in die
Traubergstraße abbiegen.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahnlinie 15 Richtung
Fernsehturm (Ruhbank). An der U-Bahn-Haltestelle Bubenbad
aussteigen und in Fahrtrichtung links in die Gerokstraße
einbiegen, diese führt nach 300m auf die Traubergstraße.
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Philosophie
Unser Ziel ist, den Patienten als Ganzes und nicht seine dentalen Bedürfnisse und Probleme
isoliert zu betrachten. Oberstes Gebot unseres Handelns ist der Grundsatz: „nihil nocere",
Hippokrates folgend wollen wir dem Patienten nützen und niemals schaden. Die Therapie soll
immer für den Patienten angemessen sein und sich lediglich an der Notwendigkeit orientieren.
Alle durchgeführten Eingriffe sind standardisiert und können so regelmäßig zum Wohle des
Patienten reevaluiert werden.
Ein entscheidender Teil unserer Philosophie, der uns besonders am Herzen liegt, ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ärztlichen Kollegen aller Fachrichtungen zum Nutzen unserer Patienten.
Bei Fragen, Wünschen, Anregungen oder Kritik sind wir jederzeit telefonisch oder per Email
zu erreichen
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Information für Patienten
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
unsere Praxis hat einen kieferchirurgisch/oralchirurgischen Schwerpunkt die meisten unserer
Patienten werden von Zahnärzten an uns zur Durchführung von chirurgischen Eingriffen
überwiesen. Die Weiterbehandlung, z.B. nach einer Implantation, erfolgt dann durch Ihren
eigenen Zahnarzt. Bei Komplikationen oder Beschwerden nach chirurgischen Eingriffen können
Sie uns jederzeit auch kurzfristig erreichen.
Vor jedem Eingriff sollten wir uns persönlich zu einem Aufklärungsgespräch treffen. Dies dient
dazu, Ihnen den geplanten Eingriff und seinen Ablauf zu erläutern, damit Sie aufgeklärt und
beruhigt der OP entgegen sehen können.
Alle Eingriffe können entweder in Lokalanästhesie oder auch in Narkose angeboten werden.
Bei den Narkosen unterstützt uns ein sehr erfahrenes Anästhesieteam, das Sie vor Ihrer OP in
einem Aufklärungsgespräch kennen lernen werden. Sollten Sie Fragen oder Wünsche haben,
können Sie uns jederzeit erreichen – entweder telefonisch oder Sie senden uns eine Email.
Verhalten nach OP
Nach einem kieferchirurgischen Eingriff sollten Sie einige wichtige Dinge beachten, um eine
optimale Gesundung zu gewährleisten.
Wir haben für Sie die wichtigsten Regeln zusammengestellt und bieten Ihnen diese als
Download an. Sollten Sie dennoch Fragen an uns haben, dann setzen Sie sich bitte mit
uns in Verbindung.
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Informationen für Ärzte
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
Die Praxis für Oralchirurgie und Zahnmedizin wird als Überweiserpraxis geführt. Unser Ziel ist es, die
uns überwiesenen Patienten und auch die überweisenden Kollegen optimal zu versorgen. Es gibt in
unserer Praxis keine Zwei-Klassen-Medizin. Alle Patienten erhalten die gleiche hochwertige Therapie,
für einzelne Patienten wird dies mit privaten Zuzahlungen verbunden sein. Nach Absprache mit dem
Überweiser führen wir mit allen Patienten ein ausführliches Beratungs- und Aufklärungsgespräch. Bei
einer Behandlung in Vollnarkose ist auch eine anästhesiologische Aufklärung notwendig.
Konservierende oder prothetische Arbeiten können wir den überweisenden Kollegen nur auf
ausdrücklichen Wunsch anbieten. Standard ist die unmittelbare Überweisung zurück an den
Hauszahnarzt.
Die Kommunikation zwischen unserer Praxis und dem Hauszahnarzt und Hausarzt ist uns
außerordentlich wichtig. Denn wir sind davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam beste Ergebnisse
für unsere Patienten erreichen können.
Zögern Sie nicht bei Fragen oder Unklarheiten sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Sie können uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichen.
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Implantologie
Die Implantologie beschäftigt sich mit Zahnersatz durch Implantate. Ein Implantat ist eine
künstliche Zahnwurzel, die aus Titan hergestellt wird und als Ersatz für fehlende Zähne in den
Ober- bzw. Unterkiefer eingebracht werden kann.
Implantate können als Therapieoption in verschiedenen Fällen eingesetzt werden. Fehlt nur ein
einzelner Zahn, z.B. nach einem Unfall, erspart das Einzelzahnimplantat, dass Nachbarzähne
präpariert (z.B. für eine Brücke beschliffen) werden müssen.
Fehlen mehrere Zähne können Implantate auch als Brückenpfeiler dienen. Bei zahnlosen Patienten
kann durch Implantate ein stabiles Fundament für den Zahnersatz geschaffen werden.
Wichtig im Rahmen der Planung der Therapie ist eine umfassende Krankheitsgeschichte
(Anamnese) des Patienten zu erheben. Patienten, die zuckerkrank sind, die regelmäßig
Medikamente einnehmen und Patienten nach Strahlentherapie im Kopf/Halsbereich bedürfen
einer besonderen Risikoeinschätzung.
Ob weitere Maßnahmen wie Knochenaufbau oder Vorbehandlung einer Zahnbetterkrankung
notwendig sind, sollte in einem persönlichen Beratungs- und Diagnosetermin besprochen werden.
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Wurzelspitzenresektion
Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein Standardoperationsverfahren zur chirurgischen
Zahnerhaltung. Durch die Abtragung der Wurzelspitze, Entfernung des entzündlich veränderten
Gewebes und den bakteriendichten Abschluss des Wurzelkanals sollen Infektionen beseitigt und
der Zahn erhalten werden.
Eine WSR ist dann angezeigt, wenn ein chronisch entzündlicher Prozess im Bereich der
Wurzelspitze nicht durch eine herkömmliche Wurzelkanalbehandlung abklingt oder eine solche
nicht möglich ist. Weitere Indikationen für die Wurzelspitzenresektion können sein: abnorme
Wurzelverhältnisse (die eine Wurzelfüllung nicht zulassen), Zahnverletzungen (z.B. Wurzelfraktur),
Zysten, Tumorverdacht, Komplikationen bei der Wurzelkanalbehandlung, z.B. nicht entfernbare,
abgebrochene Wurzelkanalinstrumente, überpresstes Wurzelfüllmaterial.
Nicht durchgeführt werden sollte eine WSR, wenn der Allgemeinzustand des Patienten dies nicht
zulässt, der Zahn nicht erhaltungsfähig ist, z.B. wegen einer freiliegenden Wurzeloberfläche oder
starker Zahnlockerung. In diesen Fällen ist die Entfernung des Zahnes die geeignete Therapie.
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Weisheitszahnentfernung
Die Weisheitszahnentfernung gehört zu den häufigsten operativen Eingriffen im Mund Kiefer
Gesichtsbereich. Eine Indikation zur Zahnentfernung besteht bei kariös zerstörten, verlagerten
und/oder retinierten Zähnen und bei krankhaften Befunden, z.B. Zysten.
Von einem retinierten Zahn spricht man, wenn nach Abschluss des Wurzelwachstums der Zahn
nicht in der Weise in der Mundhöhle steht, wie die anderen Backenzähne. Teilretinierte Zähne
haben nur mit einem Teil ihrer Krone das Zahnfleisch durchbrochen.
Ein verlagerter Zahn ist ein Zahn, der von seiner regelrechten Durchbruchsrichtung abweicht
(z.B. gegen Nachbarzähne drückt).
Wichtig ist eine angemessene Diagnostik vor dem Eingriff, die richtige Einschätzung des
Schwierigkeitsgrades der operativen Weisheitszahnentfernung im individuellen Falle und die
ausführliche, verständliche und nachvollziehbare Aufklärung des Patienten in einem
persönlichen Gespräch.
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Freilegung verlagerter Zähne
Durch Entwicklungsstörungen können Zähne im Kiefer zurückbleiben, ohne Zahnfleisch
und/oder Knochen zu durchbrechen, und sind somit im Unterkiefer oder im Gaumen verlagert.
Sollte Ihr Zahnarzt und/oder Kieferorthopäde es für sinnvoll erachten, die Zähne chirurgisch
freizulegen und anschließend kieferorthopädisch in den Zahnbogen einzustellen, werden diese
Zähne für eine kieferorthopädische Therapie vorbereitet.
Erscheint eine positive Prognose nicht möglich, sollten verlagerte Zähne entfernt werden um
Komplikationen wie z.B. Zysten und Entzündungen zu vermeiden.
In vielen Fällen handelt es sich um verlagerte Eckzähne, die im Gaumen verblieben sind, aber
eine gute Prognose haben und nach Freilegung in den Zahnbogen eingestellt werden können.
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Parodontologie, Zahnfleisch-, Zahnhalteapparaterkrankungen
Die Parodontologie behandelt Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodont, Parodontium).
Der Zahnhalteapparat besteht aus dem Zahnfleisch, dem Kieferknochen, dem Wurzelzement und
der Wurzelhaut. Der Zahn ist mit der Zahnwurzel über das Wurzelzement, und die Wurzelhaut im
Knochen verankert. Eine anhaltende Zahnfleischentzündung (Gingivitis) kann auf den Kieferknochen, die Wurzelhaut und den Zement übergreifen. Dann spricht man von einer Parodontitis,
einer Entzündung, bei der es zu einer weitgehend irreversiblen (nicht rückgängig zu machenden)
Zerstörung des Zahnhalteapparates kommt. Durch die Parodontitis kommt es zum Knochenabbau
und im weiteren Verlauf – ohne Therapie – zur Zahnlockerung und zum Zahnverlust.
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Diagnostik von Mundschleimhauterkrankungen
Als orale Mukosa kleidet die Schleimhaut unsere gesamte Mundhöhle von den Lippen bis zu den
Gaumenbögen aus. Zahnärztlicherseits erfolgt eine Unterteilung in die Gingiva (Zahnfleisch), welche
durch die Mukogingivalgrenze (der Übergang der befestigten Gingiva zur beweglichen Mukosa)
abgegrenzt wird und keine schleimbildenden Drüsen aufweist.
Gutartige und bösartige Erkrankungen führen zu Veränderungen der oralen Mukosa.
Wichtig und entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung ist das frühzeitige Erkennen solcher
Mundschleimhautveränderungen. Sollte Ihnen selbst Veränderungen in Farbe oder Form auffallen,
wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt oder einen spezialisierten Oralchirurgen.
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Kieferhöhlentherapie
Die Kieferhöhle (Sinus maxillaris) ist eine Oberkieferhöhle, die sich über den Zahnwurzeln des
rechten und linken Oberkiefers befindet. Die lufthaltige Nasennebenhöhle grenzt oben an die
Augenhöhle und seitlich an die Nasenhöhle. Ein natürlicher Zugang zur Kieferhöhle besteht
über den Nasengang. Eine der Aufgaben der Kieferhöhlen ist, das Anwärmen und Befeuchten
der Atemluft.
Kieferhöhlenentzündungen haben Ihren Ursprung in Erkrankungen der Zähne und der Nase.
Erkrankte Zähne können die Entstehung von Zysten auslösen. Die chronische Sinusitis
maxillaris wird nach erfolgloser konservativer Therapie (Inhalation, Nasentropfen, Antibiotikagabe) operativ behandelt. Mit einer speziellen Operationsmethode wird schonend die
Kieferhöhle eröffnet und krankhaftes Gewebe unter Erhaltung der gesunden Schleimhaut
minimalinvasiv entfernt.
Abhängig davon, was ursächlich für die Entzündung der Kieferhöle ist, erfolgt die Therapie
durch einen Oralchirurgen oder einen Hals-Nasen-Ohren Arzt.
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Traumatologie / Kiefer-, Gesichtsverletzungen
Bei Unfällen am Arbeitsplatz oder in der Freizeit kommt es häufig zu Verletzungen
im Gesicht und an den Zähnen. Zum traumatologischen Tätigkeitsbereich der Praxis gehört es,
Platzwunden zu säubern, zu nähen und Zähne wieder einzupflanzen bzw. zu schienen.
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Kinderbehandlungen (Narkose)
Wenn unsere kleinen Patienten sich nicht in Lokalanästhesie behandeln lassen wollen,
können alle notwendigen Behandlungen (Zahnentfernungen, Füllungstherapie, Zahnreinigung,
Versiegelung der Zähne) bei uns in Narkose erfolgen.
Die Narkose gibt es selbstverständlich auch für unsere erwachsenen Patienten.
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Lebenslauf Dr. F. Bachner
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1993-1999 | |
Studium der Zahnheilkunde an der Universität des Saarlandes und der Freien Universität Berlin
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1999 |
Approbation als Zahnarzt
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1999 |
Famulatur in der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Ludwig Maximilians Universität München
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1999-2000 |
Assistent in freier Praxis in München
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2000-2001 |
Assistent an der Akademie für zahnärztliche Fortbildung, Karlsruhe
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2001 |
Berufung zum stellvertretenden Mitglied des Prüfungsausschusses zur Weiterbildung zahnärztlicher Mitarbeiterinnen durch die Landeszahnärztekammer Baden Württemberg
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2002 |
Weiterbildungsassistent für Oralchirurgie an der Klinik für Kiefer- und Gesichtschirurgie am Katharinenhospital Stuttgart
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2004 |
Promotion zum Dr. med. dent. an der Ludwig Maximilians Universität München
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2005 |
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
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Mitgliedschaften:
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Impressum und Rechtshinweise:
www.Dr-Bachner.de wird veröffentlicht durch
Dr. med. dent. Fridleif Bachner Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Traubergstr. 16
D-70186 Stuttgart
Telefon 0711/46 55 55
Fax 0711/46 52 78
E-Mail: praxis@Dr-Bachner.com
Die Berufsbezeichnung Fachzahnarzt für Oralchirurgie wurde mir in Deutschland verliehen.
Ich bin Mitglied der:
- Landeszahnärztekammer Baden Württemberg, Herdweg 95, 70 174 Stuttgart (www.lzk-bw.de)
- Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart, Albstadtweg 9, 70 567 Stuttgart
Unter der Adresse www.lzk-bw.de/lzk/patienten/berufsordnung.html finden Sie folgende Dokumente:
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952 (BGB1. I S. 221) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBI. I S. 1225), zuletzt geändert durch das EWR-Ausführungsgesetz vom 27.04.1993 (BGBI. I S, 512, 518)
- Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 (BGBI: I S. 37), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12.11.1999 (BGBI. I S. 2175)
- Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 12. November 2001 aufgrund §§ 9, 10 Nr. 15 und 31 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBI. S. 314)
- Relevante „berufsrechtliche Regelungen"
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